Gesetzliche und freiwillige Prüfungen
Falls Sie unter gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen oder unter prüfungsnahen Dienstleistungen wie der prüferischen Durchsicht gem. IDW PS 900 das reine Überprüfen von Zahlen und Angaben verstehen, dann greifen Sie zu kurz.
Wir von BDO AWT verstehen diese Prüfungen als Prozess, der eine Aussage zur Verlässlichkeit der Rechnungslegung und der vorgeschriebenen Jahres- und Konzernabschlüsse nach nationalen oder internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zum Ergebnis hat. Entscheidend für Sie: Im Rahmen dieses Prüfungsprozesses geben wir Hinweise und machen Lösungsvorschläge, die zu Ihrem Unternehmenserfolg beitragen.
Dieses Arbeitsprinzip verlangt eine individuelle Zusammensetzung des Prüfungsteams. Es orientiert sich am Prüfungsgegenstand, dem Anforderungsprofil sowie der Anwesenheit qualifizierter Berufsträger bei der Prüfungsdurchführung. Durch den zeitnahen persönlichen Dialog mit dem verantwortlichen Berufsträger stellen wir eine effiziente Auftragsabwicklung sicher. Sie entspricht allen gesetzlichen Anforderungen. Auf diese Weise erhalten die Kontrollorgane und die Geschäftsführung wichtige Impulse zur Optimierung von Internen Kontrollsystemen, IT-Systemen und Risikomanagementsystemen.
Erwarten Sie von uns ruhig Hinweise und Anregungen zur Optimierung, denn so verstehen wir unser interdisziplinäres Dienstleistungsportfolio. Dies bezieht sich sowohl auf das Handels- und Steuerrecht, als auch auf die betriebswirtschaftlichen Prozessen.
Profitieren Sie von unserer Einbindugn in das BDO International Netzwerk. Das internationales Netzwerk ermöglicht grenzüberschreitende Konzernabschlussprüfungen oder Prüfungen von Consolidation Reporting Packages, auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen (ISA 600).
Nutzen Sie unser Spezialwissen: BDO AWT unterstützt Sie bei Prüfungen gem. WpHG und § 16 MaBV, der Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880) sowie sonstiger Sonderprüfungen nach AktG, UmwG, etc. (z.B. Gründungs- und Verschmelzungsprüfungen). Greifen Sie auch bei Prüfungen unter Berücksichtigung spezialgesetzlicher Vorschriften wie bei Krankenhäusern, Pflegeheime und Stiftungen sowie Erweiterungen gem. § 53 HGrG auf unser Wissen zu. Darüber hinaus übernehmen wir Sanierungsprüfungen gem. IDW S 6 und stehen bei Rechtstreitigkeiten für Schiedsgutachten zur Verfügung.
Verlassen Sie sich auf die hohe Qualität unserer Arbeit: Schon lange vor der gesetzlichen Verpflichtung für das berufsständische Qualitätssicherungssystems (§ 55 b WPO) hat sich AWT Horwath gem. DIN EN ISO 9000 zertifiziert. Dieses Know How hilft uns bei der Durchführung der externen Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO.
Unser Ziel - Prüfungsleistungen für Ihren Erfolg:
Persönlich
Leidenschaftlich
Interdisziplinär!
