Internationales Steuerrecht
Die steuerliche Betreuung grenzüberschreitender Sachverhalte stellt besondere Anforderungen an den steuerlichen Berater. Neben der besonderen Kenntnis des nationalen Steuerrechts - etwa im Hinblick auf Risiken des Außensteuerrechts - und der Expertise auf dem Gebiet der Doppelbesteuerungsabkommen, bedarf es zusätzlich profunder Kenntnisse des Steuerrechts des jeweiligen ausländischen Staates. Oftmals ist auch die Präsenz eines steuerlichen Beraters in dem betroffenen Staat notwendig.
In unserer Kompetenzgruppe 'Internationales Steuerrecht' sind die Erfahrung und die Spezialkenntnisse unserer Berater auf diesem Gebiet gebündelt. Die Einbindung ins internationale Netzwerk BDO International mit Partnerbüros in über 100 Ländern ermöglicht es uns und unseren Mandanten, auf die Ressourcen und die Kompetenz der Kollegen unserer ausländischen Partnerfirmen des Netzwerks zuzugreifen.
Wir unterstützen und beraten Sie umfassend in sämtlichen internationalen Steuerangelegenheiten. Unser Leistungsspektrum umfasst insoweit unter anderem:
- Gestaltung deutscher Investitionen im Ausland (Outbound-Fälle)
- Gestaltung ausländischer Investitionen im Inland (Inbound-Fälle)
- Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Besteuerung von Zuzug und Wegzug
- Verrechnungspreise
- Betriebsstättenbesteuerung
- Registrierung und Steuererklärungen im Ausland in Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Partnerbüros
- Beratung bei grenzüberschreitenden Schenkungen und Erbfällen
- Umsatzsteuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und umsatzsteuerliche Registrierung und Beratung ausländischer Unternehmen im Inland
- Internationale Mitarbeiterentsendung
Unser Ziel - Steuerberatung für Ihren Erfolg:
Persönlich
Leidenschaftlich
Interdisziplinär!
