Mitarbeiterschulungen
Produkt der BDO AWT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Immer häufiger werden gesetzliche Vorschriften eingeführt, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Mitarbeiter mit bestimmten Informationen zu versorgen. Oftmals handelt es sich dabei um sehr spezielle Rechtsgebiete, weshalb Arbeitgebern oft nicht bewusst ist, dass in bestimmten Bereichen Schulungen verpflichtend vorgesehen sind.
Wir bieten Ihnen aktuelle Schulungen in folgenden Bereichen an:
- Datenschutz nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 BDSG
- Vermeidung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 GwG
- Antidiskriminierung nach § 12 Abs. 2 AGG
- Richtiges Verhalten bei Eintreffen von Steuerfahndung oder Polizei
- optional: Risikobewusster Umgang mit Internet- und E-Mail-Diensten
Ihre Vorteile:
- Kostengünstige Mitarbeiterschulung
- Individueller Schulungszuschnitt - Wir kennen Ihr Unternehmen
- Belegbare Durchführung mittels Bescheinigungen und Zertifikaten
- Auch nach der Schulung stehen wir weiterhin für Fragen bereit
Service_Mitarbeiterschulungen.pdf
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