Transparenzbericht 2010

Der Transparenzbericht 2010 ist auf unserer Homepage abrufbar.

Transparenzbericht 2010 der AWT Horwath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

 

Gemäß § 55 c WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (§ 319 a Abs. 1 Satz 1 HGB) durchführen, verpflichtet, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Mit diesem Bericht wollen wir u.a. unsere Strukturen, die Struktur von Crowe Horwath International (vormals Horwath International), einem weltweiten Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, dessen Mitglied wir sind, und unsere Qualitätssicherungsmaßnahmen der Öffentlichkeit darstellen.


AWT Horwath Transparenzbericht 2010 (PDF)